Grundrechte
Willkommen zu unserem Grundrechtespiel. Die Grundrechte sind der Grundgedanke unserer Demokratie und gelten für alle Menschen in Deutschland. Hier kannst du sie auf eine spielerische Weise kennenlernen.
Klicke unten auf einen der 22 Button und zu jedem Grundrecht erscheint eine Illustration. Wenn du mit dem Mauszeiger über diese drüberhoverst, wird ein kurzer Informationstext angezeigt und wenn du daraufklickst, wird ein passender Ton dazu abgespielt. Durch das Anklicken der Button kannst du dir deine eigene Stadt mit den Grundrechten erbauen. Viel Spaß dabei.
Artikel 1
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Schutz der Menschenwürde
Jeder Mensch ist wertvoll und wird vom Staat geschützt. Dieses Recht ist wichtig für die Gemeinschaft und den Frieden.
Freiheitsrechte
Jeder Mensch darf in Deutschland so leben wie er möchte, solange er nicht die Rechte eines anderen Menschen verletzt oder gegen die Gesetze verstößt.
Gleichheit vor dem Gesetz
Alle Menschen werden gleichbehandelt, unabhängig von ihrem Geschlecht, ihrem Glauben und ihrer Herkunft.
Glaubensfreiheit
Jeder Mensch darf an das glauben, was er möchte und diesen Glauben oder seine Religion ausüben.
Meinungs- und Pressefreiheit
Jeder Mensch darf seine Meinung frei und in jeder Form äußern. Presse, Rundfunk und alle anderen Medien dürfen ihre Nachrichten und Meinungen veröffentlichen, ohne staatliche Einschränkungen.
Ehe und Familie
Die Ehe und Familie werden vom Staat geschützt. Eltern sind dazu verpflichtet ihre Kinder zu pflegen und zu erziehen.
Schule
Alle öffentlichen Schulen werden vom Staat beaufsichtigt. Private Schulen müssen hingegen genehmigt werden.
Versammlungsfreiheit
Alle Deutschen dürfen sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis versammeln. Dies muss friedlich und ohne Waffen geschehen.
Vereinigungsfreiheit
Alle Deutschen dürfen Vereine und Gemeinschaften gründen. Diese dürfen jedoch nicht gegen die Gesetze oder die Verfassung verstoßen.
Briefgeheimnis
Jeder hat das Recht seine Nachrichten und Telefongespräche persönlich zu lesen bzw. zu führen. Sie sind geheim und dürfen von niemandem ohne Erlaubnis gelesen oder abgehört werden.
Freizügigkeit
Jeder darf selbst entscheiden, wo er leben oder wohin er reisen möchte. Dies gilt jedoch nicht für Asylsuchende oder Straftätern im Gefängnis.
Berufsfreiheit
Jeder darf seinen Beruf, Arbeitsplatz oder Ausbildung selbst wählen und darf nicht zu diesem gezwungen werden.
Wehrpflicht
Alle Deutschen können sich ab dem 18. Lebensjahr freiwillig bei der Bundeswehr einschreiben. Nur im Kriegsfall können die Menschen zum Wehrdienst oder zu zivilen Diensten verpflichtet werden.
Unverletzlichkeit der Wohnung
Niemand darf eine Wohnung betreten oder überwachen, wenn es der /die Bewohner:in nicht erlaubt. Die Ausnahme bildet nur die Anordnung eines Richters, ein polizeilicher Tatverdacht oder eine Gefahrensituation.
Eigentum, Erbrecht, Enteignung
Jeder Mensch darf etwas besitzen und es als Eigentum bezeichnen, unabhängig davon, ob es gekauft oder vererbt wurde.
Grund und Boden
Der Staat hat das Recht Eigentum, wie zum Beispiel Wiesen und Wälder, Fabriken oder auch Naturschätze zum Eigentum der Gemeinschaft zu machen.
Staatsbürgerschaft
Niemandem darf gegen seinen Willen die deutsche Staatsangehörigkeit entzogen und in ein anderes Land ausgeliefert werden.
Asylrecht
Jeder Mensch der politisch verfolgt wird, bekommt in Deutschland Asylrecht. Diese Menschen sind aus ihrem Herkunftsland aufgrund schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen geflohen.
Petitionsrecht
Jeder Mensch darf sich einzeln oder in einer Gemeinschaft beschweren. Dafür muss schriftlich eine Beschwerde bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.
Einschränkung der Grundrechte
Im Wehrdienst können bestimmte Grundrechte eingeschränkt werden. Dazu gehört die Pressefreiheit (Artikel 5), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8) und das Petitionsrecht (Artikel 17).
Grundrechtsverwirkung
Der Staat darf einem Menschen die Grundrechte entziehen, wenn er gegen diese verstößt und sie missbraucht.
Grundrechtseinschränkung durch Gesetz
Die Grundrechte dürfen im Wesentlichen nicht vom Staat verändert werden. Sie können jedoch durch Gesetze eingeschränkt werden.
Quellen: siehe Impressum