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Grundrechte

Willkommen zu unserem Grundrechtespiel. Die Grundrechte sind der Grundgedanke unserer Demokratie und gelten für alle Menschen in Deutschland. Hier kannst du sie auf eine spielerische Weise kennenlernen.

Klicke unten auf einen der 22 Button und zu jedem Grundrecht erscheint eine Illustration. Wenn du mit dem Mauszeiger über diese drüberhoverst, wird ein kurzer Informationstext angezeigt und wenn du daraufklickst, wird ein passender Ton dazu abgespielt. Durch das Anklicken der Button kannst du dir deine eigene Stadt mit den Grundrechten erbauen. Viel Spaß dabei.

Art. 8a

Artikel 1

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

01-Menschenwuerde 01-Menschenwuerde
Art. 1

Schutz der Menschenwürde

Jeder Mensch ist wertvoll und wird vom Staat geschützt. Dieses Recht ist wichtig für die Gemeinschaft und den Frieden.

02-Entfaltung 02-Entfaltung
Art. 2

Freiheitsrechte

Jeder Mensch darf in Deutschland so leben wie er möchte, solange er nicht die Rechte eines anderen Menschen verletzt oder gegen die Gesetze verstößt.

03-Gleichheit 03-Gleichheit
Art. 3

Gleichheit vor dem Gesetz

Alle Menschen werden gleichbehandelt, unabhängig von ihrem Geschlecht, ihrem Glauben und ihrer Herkunft.

04-Glaubensfreiheit 04-Glaubensfreiheit
Art. 4

Glaubensfreiheit

Jeder Mensch darf an das glauben, was er möchte und diesen Glauben oder seine Religion ausüben.

05-Meinungsfreiheit 05-Meinungsfreiheit
Art. 5

Meinungs- und Pressefreiheit

Jeder Mensch darf seine Meinung frei und in jeder Form äußern. Presse, Rundfunk und alle anderen Medien dürfen ihre Nachrichten und Meinungen veröffentlichen, ohne staatliche Einschränkungen.

06-Ehe-Familie 06-Ehe-Familie
Art. 6

Ehe und Familie

Die Ehe und Familie werden vom Staat geschützt. Eltern sind dazu verpflichtet ihre Kinder zu pflegen und zu erziehen.

07-Schulwesen 07-Schulwesen
Art. 7

Schule

Alle öffentlichen Schulen werden vom Staat beaufsichtigt. Private Schulen müssen hingegen genehmigt werden.

08-Versammlungsfreiheit 08-Versammlungsfreiheit
Art. 8

Versammlungsfreiheit

Alle Deutschen dürfen sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis versammeln. Dies muss friedlich und ohne Waffen geschehen.

09-Vereine 09-Vereine
Art. 9

Vereinigungsfreiheit

Alle Deutschen dürfen Vereine und Gemeinschaften gründen. Diese dürfen jedoch nicht gegen die Gesetze oder die Verfassung verstoßen.

10-Briefgeheimnis 10-Briefgeheimnis
Art. 10

Briefgeheimnis

Jeder hat das Recht seine Nachrichten und Telefongespräche persönlich zu lesen bzw. zu führen. Sie sind geheim und dürfen von niemandem ohne Erlaubnis gelesen oder abgehört werden.

11-Freizuegigkeit 11-Freizuegigkeit
Art. 11

Freizügigkeit

Jeder darf selbst entscheiden, wo er leben oder wohin er reisen möchte. Dies gilt jedoch nicht für Asylsuchende oder Straftätern im Gefängnis.

12-Arbeitswahl 12-Arbeitswahl
Art. 12

Berufsfreiheit

Jeder darf seinen Beruf, Arbeitsplatz oder Ausbildung selbst wählen und darf nicht zu diesem gezwungen werden.

12-a-Streitkraft 12-a-Streitkraft
Art. 12a

Wehrpflicht

Alle Deutschen können sich ab dem 18. Lebensjahr freiwillig bei der Bundeswehr einschreiben. Nur im Kriegsfall können die Menschen zum Wehrdienst oder zu zivilen Diensten verpflichtet werden.

13-Wohnungsunverletzlichkeit 13-Wohnungsunverletzlichkeit
Art. 13

Unverletzlichkeit der Wohnung

Niemand darf eine Wohnung betreten oder überwachen, wenn es der /die Bewohner:in nicht erlaubt. Die Ausnahme bildet nur die Anordnung eines Richters, ein polizeilicher Tatverdacht oder eine Gefahrensituation.

14-Erbrecht 14-Erbrecht
Art. 14

Eigentum, Erbrecht, Enteignung

Jeder Mensch darf etwas besitzen und es als Eigentum bezeichnen, unabhängig davon, ob es gekauft oder vererbt wurde.

15-Vergesellschaftung 15-Vergesellschaftung
Art. 15

Grund und Boden

Der Staat hat das Recht Eigentum, wie zum Beispiel Wiesen und Wälder, Fabriken oder auch Naturschätze zum Eigentum der Gemeinschaft zu machen.

16-Staatsangehoerigkeit 16-Staatsangehoerigkeit
Art. 16

Staatsbürgerschaft

Niemandem darf gegen seinen Willen die deutsche Staatsangehörigkeit entzogen und in ein anderes Land ausgeliefert werden.

16-a-Asylrecht 16-a-Asylrecht
Art. 16a

Asylrecht

Jeder Mensch der politisch verfolgt wird, bekommt in Deutschland Asylrecht. Diese Menschen sind aus ihrem Herkunftsland aufgrund schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen geflohen.

17-Petitionsrecht 17-Petitionsrecht
Art. 17

Petitionsrecht

Jeder Mensch darf sich einzeln oder in einer Gemeinschaft beschweren. Dafür muss schriftlich eine Beschwerde bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.

17-a-Wehrdienst 17-a-Wehrdienst
Art. 17a

Einschränkung der Grundrechte

Im Wehrdienst können bestimmte Grundrechte eingeschränkt werden. Dazu gehört die Pressefreiheit (Artikel 5), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8) und das Petitionsrecht (Artikel 17).

18-Grundrechteverwirkung 18-Grundrechteverwirkung
Art. 18

Grundrechtsverwirkung

Der Staat darf einem Menschen die Grundrechte entziehen, wenn er gegen diese verstößt und sie missbraucht.

19-Gesetz 19-Gesetz
Art. 19

Grundrechtseinschränkung durch Gesetz

Die Grundrechte dürfen im Wesentlichen nicht vom Staat verändert werden. Sie können jedoch durch Gesetze eingeschränkt werden.

Art. 1
Art. 1
Art. 2
Art. 3
Art. 4
Art. 5
Art. 6
Art. 7
Art. 8
Art. 9
Art. 10
Art. 11
Art. 12
Art. 12a
Art. 13
Art. 14
Art. 15
Art. 16
Art. 16a
Art. 17
Art. 17a
Art. 18
Art. 19

Quellen: siehe Impressum